Information
Um eine Heilmassage in Anspruch zu nehmen benötigst du eine ärztliche Verordnung von deinem Haus- oder Facharzt.
Massagen sind aber auch ohne ärztliche Verordnung möglich, wenn du dir Gutes tun möchtest und gar nicht erst Verspannungen oder Bewegungseinschränkungen bekommen willst. (Gesundheitsvorsorge)
Kostenrückerstattung
Wenn du eine ärztliche Verordnung hast, ist es möglich einen Teil von der Krankenkasse zurück zu bekommen. Dafür benötigst du eine chefärztliche Bewilligung deiner Verordnung von der zuständigen Krankenkasse.
Jede einzelne Therapieeinheit ist bitte direkt nach der Einheit bar zu bezahlen. Am Ende aller Einheiten bekommst du von mir eine Sammelhonorarnote, welche du dann bei deiner Krankenkasse einreichst.
Die genauen Rückerstattungstarife sind von Kasse zu Kasse unterschiedlich und sind bitte selbst bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen.
Ich bitte dich, dass du zu jeder Massage- Einheit ein großes Handtuch zum Abdecken der Liege mitbringst, um den Wäscheaufwand ein wenig zu minimieren.